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Die Kanzlei berät und vertritt derzeit mit fünf Rechtsanwälten spezialisiert in allen Bereichen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts sowie im Beihilfen-, Subventions– und Fördermittelrecht. Wir decken die gesamte Palette des Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Verwaltungsrechts ab.

Im Wirtschaftsrecht liegen die Schwerpunkte der Kanzlei im Unternehmensrecht (Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Unternehmenskauf, Unternehmensnachfolge sowie Wettbewerbsrecht), Vertragsrecht (Vertragsgestaltung sowie Konflikt- und Legal Management) und Personalrecht (Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht).

Im Verwaltungsrecht liegen die Schwerpunkte u. a. im Europäischen Wirtschaftsrecht (Beihilferecht einschließlich Subventions- und Fördermittelberatung und Vergaberecht einschließlich Wirtschaftsgrundrechte und Grundfreiheiten), öffentliches Wirtschaftsrecht (vom Gewerberecht über das Baurecht bis hin zum Umweltrecht), Kommunalrecht und Kommunalabgabenrecht, Hochschulrecht und Personalrecht (Beamtenrecht und Recht der öffentlich-rechtlichen Angestellten einschließlich Personalvertretungsrecht). Ein besonderes Sachgebiet liegt ferner im Bereich des Outsourcings und Privatisierens von Verwaltungsleistungen bzw. Verwaltungshilfsdienstleistungen bis hin zu PPP-Projekten. Für unsere privaten Mandanten bringen wir unsere Kompetenzen im Bereich von Genehmigungsverfahren ein.

Rechtsanwalt Georg Brüggen ist Mitglied im Verband Beratender Ingenieure VBI, der führenden Berufsorganisation unabhängig beratender und planender Ingenieure in Deutschland. Die Kanzlei vertritt den VBI im Rechtsausschuss des Bundesverbands der Deutschen Industrie e.V. (BDI), dem Vergaberechtsausschuss des BdI sowie der Arbeitsgemeinschaft kommunale Daseinsvorsorge. Der BDI ist die Spitzenorganisation im Bereich der Industrieunternehmen und industrienahen Dienstleister. Im VBI ist die Kanzlei Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Vergabe und der Arbeitsgemeinschaft Kommunalberatung. Die Kanzlei ist ferner Mitglied des Berliner Gesprächskreises zum Europäischen Beihilferecht e.V. und der Europäischen Anwaltskooperation EWIV (EAK).

Für unsere Mandanten nutzen wir die Netzwerke der Kanzlei. Über die EAK verfügen wir über Partner in der Schweiz (St. Gallen), der Tschechischen Republik (Prag), Spanien (Madrid), Italien (Rom, Sassuolo), Belgien (Liege, Eupen), Österreich (Wien), Großbritannien (Cambridge), USA (Dallas), Bulgarien (Sofia), Rumänien (Bukarest) und Frankreich (Paris). Anwälte der Kanzlei haben Lehraufträge an der TU Chemnitz (öffentliches Wirtschaftsrecht) und der TU Dresden (Vertragsgestaltung).

Bei der Beratung von Mandanten stellen wir durch die Verbindung von wissenschaftlich fundiertem Spezialwissen, einer mehr als zehnjährigen Verwaltungserfahrung und betriebswirtschaftlicher Kompetenz eine praxisnahe und ergebnisorientierte Betreuung sicher. Die durch langjährige Berufserfahrung in der Verwaltung und Politik aufgebaute Expertise des Kanzleigründers, insbesondere in den Bereichen der Kommunalaufsicht, Wohnungswirtschaft, Wirtschaftsansiedlung, des Genehmigungsmanagements und des Fördermittelmanagements, aber auch durch die besonderen Kompetenzen unserer Spezialisten wird durch ein strategisches Wissensmanagement unter Nutzung neuester Informations– und Kommunikationstechnologien unsere Kompetenz ständig ausgebaut und auf aktuellem Stand gehalten. Der Einsatz moderner Bürotechnik und –software ist für uns ebenso selbstverständlich wie die Nutzung zeitgemäßer Recherchemedien.

Wir stellen für alle interdisziplinären Fragestellungen Experten des Kompetenzzentrums Kommunalwirtschaft Sachsen im Interesse unserer Mandanten jeweils zu fall- und beratungsbezogenen Teams zusammen.

Sagen Sie uns, wo und wie Sie Unterstützung benötigen. Wir stellen Ihnen diese zur Verfügung. Wir sind

Spezialisten für Öffentliches Recht & Wirtschaftsrecht

Dresden ∙ Berlin ∙ Chemnitz

 

 
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